Der Umfang (Art, Anzahl, Tiefe) der notwendigen Baugrunderkundungen hängt von verschiedenen Faktoren, vor Allem jedoch von der Art und Größe des Bauwerkes ab. Entsprechende Empfehlungen werden in der DIN 1054 und 4020 gegeben. Aber auch die zu erwartenden Baugrundverhältnisse müssen bei der Festlegung des Erkundungsumfangs berücksichtigt werden. Dies erfolgt auf Grundlage von geologischem Kartematerial und Erfahrungswerten.
In den meisten Fällen reicht zur Ermittlung der Baugrundschichtung die Durchführung von
Rammkernsondierungen / Kleinbohrungen (dm 36 … 60 mm)
Dabei wird eine hohle Rohrsonde bis in Tiefen von max. 12 m unter Oberkante Gelände abgeteuft. Nach dem Ziehen verbleibt dem Boden im Rohr und kann ‚angesprochen’ werden (siehe Bild). Auch die Höhe des Grundwasserstandes kann bei nichtbindigen Böden am Rohr festgestellt werden.
Zur Ermittlung der wesentlichen tragfähigkeitsbestimmenden Parameter (Lagerungsdichte / Konsistenz) macht sich parallel die Durchführung von
Rammsondierungen
erforderlich. Dabei wird eine Sondierstange, an der eine Spitze mit definierter Größe befestigt ist, mittels Fallgewichten in den Baugrund getrieben. Über die dabei zu ermittelnde Schlagzahl pro zehn Zentimeter Eindringtiefe kann die Lagerungsdichte bzw. die Konsistenz näher bestimmt werden. Bei Hochbauvorhaben kommt vorrangig die Schwere Rammsonde (DPH nach DIN 40949) zur Anwendung.
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